Welturheberrechtsabkommen
- Welturheberrechtsabkommen
Welt|urheberrechtsabkommen,
Abkürzung
WUA, am 6. 9. 1952 in Genf geschlossenes Abkommen zum Schutz des Urheberrechts mit weltweiter
Geltung, in Paris am 24. 7. 1971 revidiert. Es umfasst circa 100 Mitgliedstaaten, u. a. auch die USA und die meisten lateinamerikanischen Staaten, denen der Beitritt zur
Berner Übereinkunft mit Rücksicht auf ihr nationales Urheberrechtssystem (
Erfüllung von Förmlichkeiten, abweichende Berechnung der
Schutzfrist,
Copyright) nicht möglich war (USA 1989 der Berner Übereinkunft beigetreten). Das Welturheberrechtsabkommen verpflichtet die Mitglieder, dem Abkommen entsprechende Schutzbestimmungen für ihr Land zu erlassen, wozu besonders die
Normierung der grundlegenden Verwertungsrechte des Urhebers (
Urheberrecht) gehört. Darüber hinaus gewährleistet es selbst den jeweiligen Schutz, den die Mitgliedstaaten ihren eigenen Staatsangehörigen gewähren (
Grundsatz der Inländerbehandlung).
Universal-Lexikon.
2012.
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